Über Stiftungen Allgemein

Angelehnt an Wikipedia unter https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung werden Stiftungen wie folgt beschrieben:

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird das Stiftungsvermögen auf Dauer erhalten, und die durch den Stiftungszweck begünstigten Personen und Institutionen können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.

Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Üblicherweise sind Stiftungen auf ewig angelegt.

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Neben der rechtsfähigen Stiftung, die erst ab Vermögen von mehreren hunderttausend Euros aufgrund der Kosten sinnvoll ist, gibt es die nichtrechtsfähigen Stiftungen, die auch schon mit deutlich niedrigeren Beträgen gegründet werden können. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden treuhänderisch verwaltet. Die Sebastian-Johannes-Natzer-Stiftung  ist eine nichtrechtsfähige Stiftung, die von der rechtsfähigen  „Stiftung Lebendiges Donau-Ries der Sparkasse Donauwörth“ verwaltet wird.