Die Sebastian-Johannes-Natzer-Stiftung ist eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichnete Vermögensmasse, die berechtigt ist, steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes auszustellen.
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